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Spenden von der Steuer absetzen - So geht's

Eine Spende ist eine freiwillige Leistung in Form von Geld oder Gegenständen ohne Gegenleistung. Als Spender kannst du allerdings steuerlich von einer Spende profitieren. Denn jede Spende, die an eine gemeinnützige Organisation oder gemeinnützigen Verein gerichtet ist, kannst du von der Steuer absetzen.

Die DLRG ist eine solche gemeinnützige Organisation, weshalb du jede Spende an uns steuerlich geltend machen kannst. Dabei kannst du sicher sein, dass deine Spende ausschließlich für steuerbegünstige, gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Dazu zählen zum Beispiel die Anschaffung von benötigten Rettungsmitteln oder die Wartung bereits vorhandener Geräte.

Wie du deine Spenden von der Steuer absetzen kannst, was du beachten solltest sowie alle wichtigen Informationen zum Thema „Spenden absetzen“, erfährst du hier.

Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

Spenden werden als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.

Spenden unter 300 Euro von der Steuer absetzen

Liegt dein jährlicher Spendenbetrag unter 300 Euro kannst du deine Spenden ganz einfach mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis beim Finanzamt einreichen. Du benötigst in dem Fall keine Spendenbestätigung oder -quittung. Ein Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszuges reichen vollkommen aus.

Trage deine Spenden in der Anlage deiner Steuererklärung als Sonderausgaben ein.

Spenden über 300 Euro von der Steuer absetzen

Um größere Spendenbeträge von der Steuer abzusetzen, benötigst du eine Spendenbestätigung, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Mit einer Spendenbestätigung erkennt das Finanzamt deine Spende über 300 Euro als steuerlich absetzbar an. Eine Spendenbestätigung wird dir von der jeweiligen Spendenorganisation ausgestellt und gilt als Beleg, dass deine Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie gibt außerdem Auskunft über deine Spendensumme und muss einem festgelegten, vorgeschriebenen Muster entsprechen.

Seit 2017 musst du deine Spendenbestätigung nicht mehr zwingend mit deiner Steuererklärung einreichen. Denn die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Es reicht daher, wenn du die Spendenbestätigung aufbewahrst und vorlegst, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Du bist verpflichtet deine Spendenbestätigung ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. In dieser Zeit kann dich das Finanzamt zur Vorlage auffordern.

Wir von der DLRG senden dir deine Spendenbestätigung unaufgefordert jedes Jahr zu! Als Spender erhältst du nach Geschäftsjahresabschluss, zu Beginn des Folgejahres deine Bestätigung.

Deine Spendenbestätigung kommt, wann du Sie brauchst: Wir fertigen dir die Spendenbestätigung natürlich auch gerne außerhalb des üblichen Turnus an. Benötigst du deine Spendenbestätigung früher, bitten wir dich, uns eine kurze Nachricht an info@enkirch.dlrg.de  zu schreiben oder Kontakt über unser Kontaktformular aufzunehmen.

Auch bei Zuwendungen über 300 Euro trägst du die Spenden bei den Sonderausgaben deiner Steuererklärung ein.

DLRG - Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen

Wir haben gute Nachrichten für dich: Dein DLRG-Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Auch hier benötigst du keine Spendenbestätigung. Es reicht der Nachweis über die Zahlung deines Mitgliedsbeitrages durch Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.

Deinen Mitgliedsbeitrag musst du ebenfalls in der Anlage Sonderausgaben deiner Steuererklärung eintragen, um ihn steuerlich geltend zu machen.

 

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